Objektbeschreibung
Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit – 4 Zimmer-Eigentumswohnung in einer der begehrtesten und ruhigsten Lagen von Würzburg-Steinbachtal.
Die Wohnung befindet sich in einem Haus mit nur zwei Einheiten und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung, eine großzügige Terrasse sowie einen zusätzlichen Hobbyraum sowie Duschbad im Untergeschoss. Eine Garage und die großzügigen Kellerräume runden das Angebot ab und machen das Objekt besonders familienfreundlich und komfortabel.
Die Wohnung bietet auf ca.120m² Wohnfläche ausreichend Platz für eine Familie oder Paare, die das großzügige Raumkonzept und die Möglichkeit der flexiblen Nutzung schätzen. Der schöne Ausblick auf die grüne Umgebung sowie die Nähe zur Innenstadt von Würzburg zeichen diese aussergewöhnliche Immobilie aus.
Raumaufteilung
Erdgeschoss = ca. 104m² Wfl. in der Wohnung zzgl. 60m² Terrasse (1/4)
Untergeschoss = ca. 16m² Hobby, ca. 4,5m² Bad, 31m² Kellerräume (RH ca. 2,20m)
Lage
Die Wohnung befindet sich in einer sehr gefragten Wohngegend im Steinbachtal, einem ruhigen und grünen Stadtteil von Würzburg. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie öffentliche Verkehrsmittel sind bequem zu erreichen, sodass eine hohe Lebensqualität und eine gute Anbindung an das Stadtzentrum gewährleistet sind. Die Umgebung zeichnet sich durch eine angenehme Nachbarschaft sowie zahlreiche Freizeitmöglichkeiten aus.
EnEV 2014, § 16a Pflichtangabe
EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut. Erklärung des Makler`s, Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt
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