In absolut ruhiger Wohnlage am Ende einer Sackstraße befindet sich dieses massiv gebaute Einfamilienhaus mit Einliegerapartment aus dem Jahr 1978. Das Haus überzeugt durch seinen durchdachten Grundriss, helle Räume und eine großzügige Wohnfläche von ca. 155 m² auf einem 677 m² großen Grundstück.
Das Highlight ist die uneinsehbare Terrasse mit angrenzendem Garten, die viel Privatsphäre und Ruhe bietet.
Im Erdgeschoss erwartet Sie ein großzügiges Wohnzimmer mit Kachelofen, eine geräumige Diele mit angeschlossenem Essbereich, eine Küche, Gäste-WC sowie zwei helle Zimmer und das Tageslichtbadezimmer.
Im Untergeschoss des Hauses befindet sich das Einliegerapartment mit separatem Eingang und Duschbad – perfekt geeignet für Gäste, erwachsene Kinder oder zur Vermietung.
Das Haus ist voll unterkellert und bietet somit reichlich Stauraum. Eine Doppelgarage rundet das Angebot ab.
-Baujahr 1978, massive Bauweise
-Einliegerapartment im Untergeschoss mit separatem Eingang & Duschbad
-Großes Wohnzimmer mit Kachelofen
-Zwei Bäder + Gäste-WC
-Voll unterkellert
-Doppelgarage
-Uneinsehbare Terrasse & gepflegter Garten
-Ruhige Lage am Ende einer Sackstraße
Das Haus befindet sich in Würzburg-Lengfeld, einer der ruhigen und begehrten Wohnlagen der Stadt. Das gewachsene Wohngebiet zeichnet sich durch seine verkehrsarme Umgebung und familienfreundliche Nachbarschaft aus. Durch die Lage am Ende einer Sackgasse genießen Sie hier maximale Ruhe und Privatsphäre.
EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (…).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut.
Erklärung des Makler`s ….. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.
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